 |
 |
Guter Tod, schlechter Tod von Heribert Prantl
Zu allen Zeiten haben sich die Menschen einen schnellen und leichten Tod gewünscht. Ars
moriendi, die Kunst des Sterbens, gehörte zu den großen Themen des Mittelalters:
Der Tod war allgegenwärtig; er beherrschte das Leben. Doch die beliebten
"Sterbebüchlein", die vom guten und vom schlimmen Tod handelten, waren keine
Anleitung zur Linderung körperlicher Leiden, keine mittelalterliche Hausapotheke mit
Schmerzrezepten der Hildegard von Bingen; sie waren also nicht die Vorläufer der
Merkblätter der Gesellschaft für humanes Sterben. Die Sterbebüchlein beschrieben
die geistlichen Rituale der Todesvorbereitung, sie enthielten die Zeremonien und Gebräuche,
die notwendig waren, um gut gewappnet ins Jenseits zu gelangen und der ewigen Verdammnis zu
entgehen. Weniger die Angst vor dem Sterben beherrschte die Menschen, sondern die von der Kirche
beschworenen ewigen Höllenqualen (angesichts derer die Qualen des Sterbens nicht ins Gewicht
fielen). Gut sterben bedeutete: Gut gerüstet die Welt verlassen, versehen mit letzter
Ölung und Vergebung der Sünden.
Fegefeuer und Hölle, die Stationen der Verdammnis, haben für den aufgeklärten
Menschen ihre Schrecken verloren. Sie sind entmythologisiert. Die Hölle ist heute für
viele Menschen anderswo: Nicht im Jenseits, sondern im Diesseits - in den modernen
Krankenhäusern, in denen Apparate das Leben qualvoll verlängern. Die Angst vor einer
unzumutbaren Leidensverlängerung ist mit dem Fortschritt der Medizin gewachsen. Die Angst
vor einem computergestützten Dahinvegetieren, bei dem an die Stelle der Segnungen der Kirche
die Segnungen der modernen Medizin treten, hat die mittelalterliche Angst vor Fegefeuer und
Hölle abgelöst. Schwerer Tod, das heißt heute: Verlängerung des Sterbens
durch den Einsatz aller verfügbaren Mittel einer hochgerüsteten Medizin. Dem begegnen
viele potentielle Patienten mit der Forderung nach Selbstbestimmung über den Zeitpunkt des
Todes. Sie wollen sterben, nicht krepieren.
Die "Sterbebüchlein" von heute handeln davon, wie das geht und was man zu diesem
Zweck tun muss. Seit Dienstag, 10. April 2001, gibt es darin ein neues großes Kapitel: Das
Parlament der Niederlande hat per Gesetz die aktive Sterbehilfe, die in den Niederlanden Euthanasie
heißt, erlaubt. Umfragen zufolge wird dieses Gesetz von einer Mehrheit der Menschen auch in
Deutschland begrüßt; sie möchten kurz, schmerzlos und am liebsten zu Hause sterben;
doch die Sterbe-Realitäten sehen ganz anders aus: in manchen Großstädten liegt der
Anteil derer, die hinter den Toren öffentlicher Anstalten sterben, bei neunzig Prozent. Hinter
der Forderung nach der Zulässigkeit von "aktiver Sterbehilfe" versammeln sich
deshalb die berechtigten Wünsche nach einem würdigen Tod. Vielen Menschen geht es vor
allem um Begrenzung und Abbruch von exzessiver medizinischer Behandlung, um Leidenslinderung durch
hohe Dosis von Opiaten, um eine wirksame Schmerztherapie also; die deutsche Rechtsprechung hat
bereits vernünftige Regeln dazu entwickelt. Mit aktiver Sterbehilfe nach dem
niederländischen Modell haben sie nichts zu tun. Das dortige Gesetz nivelliert den Unterschied
zwischen dem Abbruch weiterer medizinischer Behandlung und einer gezielten Tötung des
Patienten.
Es ist in der Tat so, dass sich viele Klinikärzte in Deutschland derzeit
lebensverkürzende Schmerzmittel nicht zu verabreichen trauen, weil sie strafrechtliche Folgen
fürchten. Die juristische Zulassung aktiver Sterbehilfe mag deshalb wie ein Befreiungsschlag
erscheinen, der alle Zweifelsfragen beseitigt - weil er die Grauzone zwischen zulässiger
passiver und strafbarer aktiver Sterbehilfe beseitigt. Er beseitigt damit aber auch den Unterschied
zwischen Sterbenlassen und Töten. Das Abschalten der Apparate lässt den Patienten
sterben. Aktive Sterbehilfe, eine Todesspritze beispielsweise, tötet - und zwar, und daran
wird der Unterschied deutlich, Gesunde und Kranke gleichermaßen. Das niederländische
Sterbehilfegesetz versucht, eine abstrakte Vielfalt von Sterbefällen mit Regelungen zu
erfassen, die einer abstrakten Regel nicht zugänglich sind. Es negiert mit Generalklauseln
den Einzelfall, nimmt gerade dadurch dem Sterben seine Würde.
Und: Es kann Missbrauch nicht verhindern; es kann nicht verhindern, dass wirtschaftliche
Gründe Sterbehilfe diktieren, es kann nicht verhindern, dass aus der Sorge um eine
würdiges Sterben die Entsorgung eines vermeintlich nicht oder nicht mehr lebenswerten Lebens
wird. Wie sehr diese Sorge berechtigt ist, zeigt eine soeben erschienene Dissertation zu der Frage,
ob das niederländische Sterbehilfegesetz "ein Modell für die Bundesrepublik
Deutschland" ist. Die Juristin Birgit Reuter kommt nach Studien der langjährigen
niederländischen Praxis (die nun per Gesetz festgeschrieben wurde) zu dem Ergebnis, dass es
oft Rufe um Lebenshilfe sind, die von Ärzten mit Sterbehilfe beantwortet wurden. Wenn dies
stimmt, dann hätte sich die Befürchtung schon realisiert, dass bei Zulassung aktiver
Sterbehilfe die Medizin darüber entscheidet, wann die Last des Lebens untragbar geworden ist.
Das würde bedeuten: Die Sterbebüchlein des Mittelalters waren den Menschen wenigstens
ein Trost. Die der Neuzeit sind totgefährlich.
(SZ vom 12.4.2001)
 |
|
 |